Sofortmeldung in der Sozialversicherung
Die Bundesregierung hat die Aufgabe Bekämpfung von Schwarzarbeit, dem Zoll zugeordnet. Gleichzeitig wurde
ab 1.1.2009 ein Gesetz erlassen, aus dem hervorgeht, dass der Arbeitgeber eine Sofortmeldung zusätzlich zur Sozialversicherungsmeldung zu erstellen hat. Allerdings wurde die Sofortmeldung in der Sozialversicherung auf bestimmte Wirtschaftsbereiche beschränkt. Die Mitarbeiter der betreffenden Branchen, mussten bereits vor 01.01.2009 den Sozialversicherungsausweis mitführen.
Die betroffenen Wirtschaftsbereiche sind:
Baugewerbe
Gasttätten- und Beherbergungsgewerbe
Personenbeförderungsgewerbe
Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe
Schaustellergewerbe
Unternehmen der Forstwirtschaft
Gebäudereinigungsgewerbe
Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
Fleischwirtschaft
Heute müssen die Mitarbeiter bei Kontrollen ihre Identität durch geeignete Unterlagen z. B. Pass, nachweisen.
Die Sofortmeldung ist spätestens bei Beschäftigungsaufnahme durch den Arbeitgeber oder durch einen von ihm Beauftragten mittels Datenübertragung mitzuteilen. Letzte Aktualisierung: 28.06.2010

