Reisekosten – Verpflegungsmehraufwendungen Inland
Bei einer Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber für den Verpflegungsmehraufwand
pauschale Beträge erstatten. Die Höhe der Erstattungsbeträge richtet sich nach der Abwesenheit von der Wohnung und vom Betrieb.
Nach § 4 EStG betragen die Erstattungsbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen im Inland:
Bei einer Abwesenheit von Wohnung und Betrieb
24 Stunden Euro 24,00
14 bis unter 24 Stunden Euro 12,00
8 bis unter 14 Stunden Euro 6,00
Unter 8 Stunden Euro 0,00
Für die Berechnung der Pauschalbeträge ist jeder einzelne Kalendertag zu betrachten, auch bei einer mehrtägigen Abwesenheit. Letzte Aktualisierung: 22.06.2010

