Nachschlagewerk

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Aus Vereinfachungsgründen sind die Informationen in der männlichen Form gehalten, diese gilt jedoch für Frauen und Männer gleichermaßen.

Haftungsausschluss:
Obwohl wir die in unserem Nachschlagewerk veröffentlichten Informationen sorgfältig zusammengestellt haben, können wir keine Haftung in Bezug auf deren Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität übernehmen. Das Material wird ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken zur Verfügung gestellt und stellt lediglich eine persönliche Einschätzung des Autors dar. Die Informationen stellen keinen Rechtsrat in einer konkreten Angelegenheit dar und es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die auf der Nutzung dieser Informationen beruhen, es sei denn, eine falsche Information wurde vorsätzlich zur Verfügung gestellt.

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist Teil der Einkommensteuer und wird vom Arbeitgeber durch Abzug vom Arbeitslohn einbehalten und abgeführt.

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Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich aus den Beiträgen der Arbeitgeber. Arbeitnehmer zahlen keine Beiträge.

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DEÜV

Ist die Abkürzung für Datenerfassungs- und Übertragungsverordnung.

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Personalberater

Personalberater vermitteln Arbeitsangebote zwischen Arbeitgeber und Bewerbern.

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Sozialversicherung

Die Sozialversicherung dient als Grundlage des deutschen Sozialsystems.

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Fahrtenbuch

In der Regel wird ein Fahrtenbuch für den Dienstwagen geführt, um zwischen beruflichen und privaten Fahrten zu unterscheiden. Damit ein Fahrtenbuch durch den Prüfer anerkannt wird, muss das Fahrtenbuch ordnungsgemäß sein.

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Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen (U1 / U2)

Das Gesetz über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen (AAG) unterscheidet zwei Ausgleichsverfahren. Dies ist zum einen der Ausgleich im Krankheitsfall. Um diesen Ausgleich zu erhalten darf der Betrieb eine Beschäftigungsgröße von bis zum 30 Mitarbeitern nicht überschreiten.

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