Nachschlagewerk
|
Nutzen Sie unsere Hilfestellung für Ihre Suche. Aus Vereinfachungsgründen sind die Informationen in der männlichen Form gehalten, diese gilt jedoch für Frauen und Männer gleichermaßen. Haftungsausschluss: |
Wechsel in GKV möglichAm 25.05.2011 hat das Bundessozialgericht (B 12 KR 9/09 R – USK 2011-65) entschieden, dass die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze, nur für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis gilt. |
|
|


