Lohnsteuerklassen
Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden die einkommenspflichtigen Arbeitnehmer grundsätzlich in sechs
Steuerklassen eingeteilt:
Steuerklasse I
Ledige, Geschiedene, Verwitwete und dauern getrennt lebende Ehegatten.
Steuerklasse II
die in Steuerklasse I genannten Arbeitnehmer, wenn ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht.
Steuerklasse III
verheiratete, wenn nur ein Ehegatte in einem Arbeitsverhältnis steht; Verheiratete, wenn der andere Ehegatte ebenfalls in einem Arbeitsverhältnis steht und Steuerklasse V wählt.
Steuerklasse IV
Verheiratete, wenn beide Ehegatten in einem Arbeitsverhältnis stehen und das Entgelt fast identisch ist.
Steuerklasse V
Verheiratete, wenn der Ehegatte ebenfalls in einem Arbeitsverhältnis steht und Steuerklasse III zugeteilt ist.
Steuerklasse VI
Arbeitnehmer, die mehrere steuerpflichtige Arbeitsverhältnisse haben.
letzte Aktualisierung: 28.06.2010

