Lohnabrechnung Classic Plus

Sie haben sich entschieden die lfd. Lohnabrechnung auszulagern, aber was ist mit dem Bescheinigungswesen?

Wer in Ihrem Betrieb soll die Bescheinigungen für Ihre Mitarbeiter ausfüllen? Jede Bescheinigung verlangt höchste Aufmerksamkeit, da der Gesetzgeber zwischen Gesamtbrutto, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbrutto differenziert. Sogar innerhalb des Sozialversicherungsbruttos wird unterschieden zwischen Kranken- und Rentenversicherungsbrutto. Wer stellt bei den Krankenkassen den Antrag auf Erstattung der Lohnfortzahlung für Krankheit oder Mutterschutz? Wie viel Zeit wird für eine Bescheinigung benötigt und was soll das Kosten?

Wussten Sie, dass das Institut für Mittelstandsforschung die durchschnittlichen Kosten von Prozessen im Unternehmen ermittelt hat? Einige, die die lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung betreffen, haben wir Ihnen nachstehend aufgelistet:

Sozialversicherung
In der Sozialversicherung müssen Veränderungen dem Rententräger mitgeteilt werden. Veränderungen sind beispielsweise Anmeldung des Mitarbeiters bei Arbeitsaufnahme, Abmeldung des Mitarbeiters bei Beschäftigungsende, Unterbrechungsmitteilung bei Krankengeldbezug/Streik/unbezahlter Urlaub, Änderung der Anschrift oder des Namens usw.

Die nachstehenden Kosten sind pro Meldung aufgeführt. Innerhalb eines Monats können pro Mitarbeiter mehrere Meldungen zusammentreffen.

  • Meldetatbestand bei Sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
EUR 8,74
  • Meldetatbestand bei geringfügiger Beschäftigten (z.B. Minijobber)
EUR 13,02


Steuern
Nach gesetzlicher Vorschrift hat der Betrieb dem Betriebsstättenfinanzamt eine Lohnsteueranmeldung zu erklären. Diese Meldung hat auf elektronischem Wege zu erfolgen. Ob die Meldung monatlich, vierteljährlich oder jährlich erstellt werden muss, wird durch das Betriebsstättenfinanzamt vorgegeben.

  • Lohnsteueranmeldung
EUR 9,56


Warum wollen Sie Ihren Betrieb mit diesen Kosten belasten?

Damit die Dienstleistung für Sie kalkulierbar ist, bieten wir Ihnen ein Komplettpaket an, dass sowohl die lfd. Lohnabrechnung als auch das Bescheinigungswesen, völlig gleich ob eine oder mehrere Bescheinigungen angefordert werden, enthält. Wir helfen Ihnen, kompetent, schnell und bezahlbar. Unsere Dienstleistung berechnen wir ab dem 1. Mitarbeiter mit EUR 10,20 pro Lohnabrechnung und Monat, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

Darüber hinaus können wir Mengenrabatte und zusätzlich für viele Branchen Sonderkonditionen anbieten. Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich über unser Angebot informieren. Kontakt

 

leerProdukt - Leistungsverzeichnis
Lohnabrechnung
ClassicPlus
 
Ersthinterlegung der Stammdaten
Hinterlegung der Firmen-Stammdaten
Hinterlegung der Mitarbeiter-Stammdaten
  
laufende Lohnabrechnung 
Anpassung an sozialversicherungsrelevante Änderungen
Anpassung an lohnsteuerrechtlichen Änderungen
Durchführung der laufenden Lohnabrechnung
Datenübergabe an die Finanzbuchhaltung
Bereitstellung der Daten für den Zahlungsverkehr
  
Berichte / Nachweise 
Lohnabrechnung
Lohnjournal monatlich / jährlich
mtl. Beitragsschätzung, -abrechnung und -nachweis pro Krankenkasse
Elektronische Meldungen an die Sozialversicherungsträger  
  • mtl. Beitragsnachweise pro Krankenkasse
  • Sozialversicherungsmeldungen Ab-, An-, Jahres- bzw. Unterbrechungsmeldung
Elektronische Meldungen der Lohnsteuerdaten  
  • Lohnsteueranmeldung
  • Lohnsteuerbescheinigung der Mitarbeiter bei Austritt /jährlich
  • Übermittlungsprotokolle
Liste der Kostenstellenwerte
Liste der Lohnartenwerte
Liste der Personalkosten pro Mitarbeiter
Berufsgenossenschaftsliste monatlich / jährlich
Buchungsliste
Zahlungsliste
Datenträgeraustausch-Datei (DTA)
Begleitzettel für beleglosen DTA
  
Bescheinigungswesen für alle Betriebe 
Erstattungsanträge für Mutterschutz und Beschäftigungsverbote
  
Bescheinigungswesen für Umlagebetriebe 
Erstattungsanträge für Lohnfortzahlung
  
Bescheinigungswesen für die Mitarbeiter 
Bescheinigung gem. § 312 SGB III (Arbeitsbescheinigung)
Bescheinigung gem. § 313 SGB III (Nebeneinkommen)
Zusatzbescheinigung nach 2.2 (arge)
Engeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld
Engeltbescheinigung zur Berechnung von Kindergeld

 

Rechtlicher Hinweis:
Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetz die laufende Lohnabrechnung.