Lohnnebenkosten |
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Unter Lohnnebenkosten werden in erster Linie die Sozialversicherungsbeiträge verstanden. Laut Bundesministerium der Finanzen betrugen 2007 die Sozialversicherungsbeiträge ca. 41% vom Bruttolohn, sind also zusätzlich aufzubringen. Die Renten- und Arbeitslosenversicherung werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Der Beitrag für die Krankenversicherung ist für den Arbeitnehmer höher, da ein zusätzlicher Beitrag für Zahnersatz geleistet werden muss. In der Pflegeversicherung hat der Arbeitnehmer den zusätzlichen Beitrag nur zu zahlen, wenn er das 23. Lebensjahr vollendet hat und keine Kinder vorweisen kann. Für den Arbeitnehmer sind „seine“ Lohnnebenkosten auf der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung unter der Bezeichnung Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, ersichtlich. Für den Arbeitgeber erweitert sich der Begriff Lohnnebenkosten. Hierzu zählen alle Kosten, die den Arbeitsplatz betreffen und zusätzlich zum monatlichen Gehalt oder Lohn anfallen. Dies sind z. B. zusätzliches Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld, Essenszuschuss, Firmenfahrzeug, Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschläge sowie Berufsgenossenschafts- und Haftpflichtver-sicherungsbeiträge. Lohnnebenkosten sind also Arbeitsplatzkosten, die sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer tragen werden. |