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Unter Lohnnebenkosten werden in erster Linie die Sozialversicherungsbeiträge verstanden. Laut Bundesministerium der Finanzen betrugen 2007 die Sozialversicherungsbeiträge ca. 41% vom Bruttolohn, sind also zusätzlich aufzubringen.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein Richtwert für deutsche Sozialversicherungen (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung). Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Grenzbetrag, bis zu dem prozentuale Anteile...

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers, auf die der Arbeitnehmer Anspruch haben kann, wenn ihm gekündigt wird, ohne dass er sich etwas zuschulden kommen ließ. Es gibt verschiedene juristische Zusammenhänge, aus...

Die Gehaltsabrechnung ist die schriftliche Dokumentation für das Arbeitsentgelt, welches Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für deren Leistung vergüten. Diese Vergütung wird in der Regel mit Geldleistungen erbracht. Die ...

Nach der Gewerbeordnung § 108 ist der Arbeitgeber verpflichtet dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Lohnabrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des...