Berichtigung der Lohnsteuer-Anmeldung
Wenn der Arbeitgeber feststellt, dass eine bereits eingereichte Lohnsteuer-Anmeldung fehlerhaft oder unvollständig ist,
muss er für den betreffenden Anmeldungszeitraum eine berichtigte Lohnsteuer-Anmeldung einreichen.
Dabei müssen Eintragungen auch in den Zeilen vorgenommen werden, in denen sich keine Änderung ergeben hat. Es ist also nicht zulässig nur Einzel- oder Differenzbeträge nachzumelden.
Für die Berichtigung mehrerer Anmeldungszeiträume müssen jeweils gesonderte berichtigte Lohnsteuer-Anmeldungen eingereicht werden. Letzte Aktualisierung: 28.03.2011


