Arbeitserlaubnis
Um in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten zu können, brauchen Bürger aus NICHT EU Ländern eine Arbeitserlaubnis.
Ab dem 1. Mai 2011 ist es den Bürgern der meisten osteuropäischen Staaten möglich o h n e Arbeitserlaubnis in Deutschland zu arbeiten.
Zu diesen Staaten gehören:
- Lettland
- Litauen
- Polen
- Estland
- Slowakei
- Slowenien
- Tschechien
- Ungarn
A u s n a h m e:
Rumänische und bulgarische Staatsbürger, sowie Bürger aus Nicht EU Ländern brauchen weiterhin eine Arbeitserlaubnis, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten. letzte Aktualisierung: 28.05.2011


