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Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers, auf die
der Arbeitnehmer Anspruch haben kann, wenn ihm gekündigt wird, ohne
dass er sich etwas zuschulden kommen ließ. Es gibt verschiedene
juristische Zusammenhänge, aus denen eine Abfindungszahlung in
unterschiedlicher Höhe folgen kann. Allgemein lassen sich aber die
folgenden Bedingungen für Abfindungszahlungen zusammenfassen:
Wann wird eine Abfindung fällig?
Eine Abfindung wird fällig, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus
Gründen kündigt, die der Arbeitnehmer nicht zu verantworten hat. Dazu
gehört zum Beispiel die betriebsbedingte Kündigung, bei der unter
bestimmten Bedingungen wie der Verankerung im Tarifvertrag oder im
Sozialplan eine Abfindung fällig werden kann. Wenn der Arbeitgeber dem
Arbeitnehmer aus anderen Gründen kündigt, kann ebenfalls eine
Abfindung vereinbart werden. In diesem Fall einigen sich Arbeitnehmer
und Arbeitgeber einvernehmlich über die Kündigung und setzen einen
Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag auf, in dem die Höhe der Abfindung
vereinbart wird. Wenn die Kündigung ohne Einverständnis des
Arbeitnehmers ausgesprochen wird, hat dieser unter bestimmten
Bedingungen die Möglichkeit, gerichtlich eine Abfindung einzuklagen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Kündigung "sozial ungerechtfertigt"
ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Kündigung nicht mit
dem Verhalten des Arbeitnehmers begründet werden kann oder wenn bei
einer betriebsbedingten Kündigung andere Arbeitnehmer im Unternehmen
verbleiben, die weniger lange dort beschäftigt sind.
Wie hoch ist die Abfindung?
Die Höhe der Abfindung ist je nach Arbeitgeber und Art der Kündigung
unterschiedlich. Als Richtwert für die Abfindungshöhe gilt ein halbes
Bruttomonatsgehalt für jedes Jahr, das der Arbeitnehmer in dem
Unternehmen beschäftigt war. Seit dem 1. Januar 2006 müssen
Abfindungen voll versteuert werden.
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