Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers, auf die der Arbeitnehmer Anspruch haben kann, wenn ihm gekündigt wird, ohne dass er sich etwas zuschulden kommen ließ. Es gibt verschiedene juristische Zusammenhänge, aus denen eine Abfindungszahlung in unterschiedlicher Höhe folgen kann. Allgemein lassen sich aber die folgenden Bedingungen für Abfindungszahlungen zusammenfassen:

Wann wird eine Abfindung fällig?
Eine Abfindung wird fällig, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus Gründen kündigt, die der Arbeitnehmer nicht zu verantworten hat. Dazu gehört zum Beispiel die betriebsbedingte Kündigung, bei der unter bestimmten Bedingungen wie der Verankerung im Tarifvertrag oder im Sozialplan eine Abfindung fällig werden kann. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus anderen Gründen kündigt, kann ebenfalls eine Abfindung vereinbart werden. In diesem Fall einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich über die Kündigung und setzen einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag auf, in dem die Höhe der Abfindung vereinbart wird. Wenn die Kündigung ohne Einverständnis des Arbeitnehmers ausgesprochen wird, hat dieser unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, gerichtlich eine Abfindung einzuklagen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kündigung "sozial ungerechtfertigt" ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Kündigung nicht mit dem Verhalten des Arbeitnehmers begründet werden kann oder wenn bei einer betriebsbedingten Kündigung andere Arbeitnehmer im Unternehmen verbleiben, die weniger lange dort beschäftigt sind.

Wie hoch ist die Abfindung?
Die Höhe der Abfindung ist je nach Arbeitgeber und Art der Kündigung unterschiedlich. Als Richtwert für die Abfindungshöhe gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt für jedes Jahr, das der Arbeitnehmer in dem Unternehmen beschäftigt war. Seit dem 1. Januar 2006 müssen Abfindungen voll versteuert werden.